Schwäbisches Tagblatt, 6.8.16

Die Tübinger Ortsgruppe von Attac berichtet über einen Abend zu den „Panama-Papers“ im Schlatterhaus.

Tübingen. „Haben Sie schon einen Briefkasten in Panama?“- Der Sindelfinger Bundestagsabgeordnete der Linken Richard Pitterle berichtete am 20. Juli im Schlatterhaus in Tübingen, wie leicht es Reichen und Konzernen gemacht wird, Steuern zu hinterziehen. „Ein Mitarbeiter der Kanzlei Mossack-Fonseca stellte als Whistleblower der ,Süddeutschen Zeitung‘ sein Material zur Verfügung, das die Süddeutsche nur mit Hilfe eines weltweiten Netzes von 400 Redakteuren aus 80 Ländern in zwei Jahren aufarbeiten konnte“, sagte Pitterle. Es waren 2,6 Terabyte Daten, die 1,5 Millionen Büchern mit 500 Seiten entsprechen.

Das Resultat der Recherche: Mossack-Fonseca hat 44 Niederlassungen und beschäftigt 500 Mitarbeiter. Das Geschäftsmodell: Gründung und Betrieb von Gesellschaften, an denen die Klienten zwar Anteile halten, selbst aber nicht als Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte erkennbar sind, gute Vernetzung mit Behörden und Banken der jeweiligen Länder, Garantie für schnelle Gründung, Sitzverlegung oder Vermögensübertragung der Gesellschaften.

In Deutschland gehören nicht nur die Deutsche Bank oder die LBBW dazu. Pitterle empört vor allem, dass die Commerzbank dabei ist, die gerade mit ihrer „weißen“ Weste Werbung macht und in der Finanzkrise von den Steuerzahlern gerettet wurde. Nun aber helfe sie ihren Kunden, genau diese Steuerzahler zu plündern: Insgesamt seien 28 deutsche Institute dabei, es gehe um 1200 Briefkastenfirmen.

In seiner Tätigkeit als Obmann der Linken im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss untersucht Pitterle die Strukturen der Untätigkeit im Finanzministerium. Es dauerte zehn Jahre, um den legalen Steuerbetrug zu unterbinden, der bereits 2002 unter Finanzminister Hans Eichel (SPD) bekannt wurde.

Bei Cum-Ex-Geschäften konnten Banken durch eine geschickte Verkaufs- und Ankaufsstrategie bei Hauptversammlungen, bei denen die Dividenden ausgeschüttet werden, Anteilseignern jeweils zweimal eine steuermindernde Bescheinigung über die abgeführte Quellensteuer ausstellen. Abgeführt wurde sie aber nur einmal. Der Schaden für den Steuerzahler summiert sich auf 12 Milliarden Euro.